Gewerbebrachland hat meist schon eine gute Anbindung an einen Energieversorger
Existierende Zufahrt und aufgeschlossener Grund
Bestandsgebäude können ressourcenschonend saniert statt neu gebaut werden
Zusatznutzen für Gemeinden
Stromtankstelle und Aufnahme dieser in die POI Datenbanken der Hersteller der führenden Navigationssysteme
Mikrokosmos um Energieversorgung/E-Tankstelle
Gewerbeansiedelung um Energieversorgung
Versorgung von E-Autos der Gemeindebürger ohne Erweiterung der Zuleitung zur Gemeinde
LoRaWAN
Mit überschüssiger Energie synthetische Brennstoffe herstellen
Schritt Richtung Autarkie und Notversorgung bei Blackout
Voraussetzung
Das Gewerbebrachland muss verkäuflich sein. Die Größe sollte im Bereich 1 bis 10 ha liegen.
Es muss aufgeschlossen sein und über eine Anbindung an einen Energieversorger verfügen.
Die Leitungslänge zum Umspannwerk muss auf jeden Fall vor einem Kauf abgeklärt werden.
Es muss eine Zufahrt über öffentlichen Grund oder grundbücherlich gesichert existieren
Es sollte zumindest eine sanierbare Lagerfläche für Gerätschaften vorhanden sein.
Bei größeren Anlagen auch für zumindest einen Systemwart vor Ort
Bei (teilweisem) Grünland muss das Grundstück über eine Widmung Grünland-Photovoltaikanlagen („Gpv“) verfügen
oder es muss eine verbindliche Zusage der Gemeinde für eine solche Widmung bestehen
Das Grundstück sollte eben sein oder besser noch über südliche Exposition verfügen, und eine lange und intensive Sonneneinstrahlung gewährleisten
Das Grundstück darf nicht kontaminiert sein, da Kleinwiederkäuer zur Pfege der Grünflächen eingesetzt werden